Berner Innenstadt für jungen Syrer zwei Jahre tabu

Bern,
Ein 20-jähriger Syrer darf die Berner Innenstadt während zwei Jahren grundsätzlich nicht mehr betreten. Das kantonale Verwaltungsgericht hat eine entsprechende Ausgrenzung bestätigt und die Beschwerde des Mannes weitgehend abgewiesen.

Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit sei die Massnahme rechtmässig und verhältnismässig, befand die Einzelrichterin in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.
Der Syrer war Ende 2021 in die Schweiz eingereist und hatte ein Asylgesuch gestellt. Dieses wurde 2024 abgelehnt. Weil der Vollzug der Wegweisung nach Einschätzung der Behörden nicht zumutbar war, wurde er vorläufig aufgenommen.
Anlass für die Ausgrenzung waren mehrere Vorfälle im Herbst 2025. Nach den Feststellungen des Gerichts störte der Mann Ende Oktober in der Aarbergergasse eine polizeiliche Festnahme, missachtete Anweisungen und musste von den Einsatzkräften zurückgedrängt werden.
Im November nahm er während einer Drogenkontrolle bei der Kleinen Schanze das Portemonnaie einer angehaltenen Person an sich und bedrängte einen Polizisten. Er gab den Geldbeutel trotz mehrfacher Aufforderung erst heraus, als weitere Polizisten eintrafen.
In beiden Fällen wurde Anzeige wegen Hinderung einer Amtshandlung erstattet. Zudem ist gegen den Mann schon länger ein Strafverfahren wegen Angriffs und einfacher Körperverletzung hängig.
Das Verwaltungsgericht stützte den Ausgrenzungsentscheid des Zwangsmassnahmengerichts. Die Vorfälle rechtfertigten die räumlich auf die Innenstadt beschränkte Ausgrenzung, heisst es in dem Urteil. Ausnahmen sind unter anderem für Behördentermine und andere wichtige Anlässe möglich.
In einem Nebenpunkt hiess das Gericht die Beschwerde gut: Dem Mann hätte im vorinstanzlichen Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege gewährt werden müssen.





