Die Schweizer Bauwirtschaft steht vor grossen Herausforderungen: Energieeffizienz, Ressourcenschonung und verlässliche Rahmenbedingungen sind zentrale Themen. Besonders im Fokus steht die Diskussion um die Verjährungsfristen für Baumängel.
Der Nationalrat will diese von 5 auf 10 Jahre erhöhen. Das lehnt die Bauwirtschaft klar ab. Diese Änderung könnte zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Bauunternehmen führen und würde verschiedene Bestrebungen umweltfreundlich und klimaschonend zu bauen, zu Nichte machen. Die Stammgruppe Ausbaugewerbe und Gebäudehülle von Bauenschweiz hatte deshalb zum Parlamentarieranlass geladen und erläuterte den Anwesenden, wie notwendig faire und praxisgerechte Regelungen im Obligationenrecht sind, um die Bauwirtschaft nicht zu gefährden. Die Stammgruppe repräsentiert alle Gewerbe, die sich um den Innenausbau und die Gebäudehülle kümmern. Darunter fallen beispielsweise Gebäudetechniker, Metallbauerinnen, Maler, Gipserinnen, Elektriker, Holzbauerinnen, Schreiner und viele weitere. Insgesamt werden im Bereich Ausbau und Gebäudehülle über 160 000 Arbeitnehmende beschäftigt sowie mehr als mehr als 30 000 Lernende ausgebildet.
Fotos: Fabian Hofmann | Alle Bilder von links nach rechts