Die Stammgruppe Ausbaugewerbe und Gebäudehülle von Bauenschweiz hatte zum Parlamentarieranlass geladen.
Bauwirtschaft will Beibehaltung der Verjährungsfrist bei Mängeln

«Unnötig hohe Belastung für KMUs»

Die Schweizer Bauwirtschaft steht vor grossen Heraus­forderungen: Energieeffizienz, Ressourcenschonung und verlässliche Rahmen­bedingungen sind zentrale Themen. Besonders im Fokus steht die Diskussion um die Verjährungsfristen für Baumängel.

Der Nationalrat will diese von 5 auf 10 Jahre erhöhen. Das lehnt die Bauwirtschaft klar ab. Diese Änderung könnte zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Bauunternehmen führen und würde verschiedene Bestrebungen umweltfreundlich und klimaschonend zu bauen, zu Nichte machen. Die Stammgruppe Ausbaugewerbe und Gebäudehülle von Bauenschweiz hatte deshalb zum Parlamentarieranlass geladen und erläuterte den Anwesenden, wie notwendig faire und praxisgerechte Regelungen im Obligationenrecht sind, um die Bauwirtschaft nicht zu gefährden. Die Stammgruppe repräsentiert alle Gewerbe, die sich um den Innenausbau und die Gebäudehülle kümmern. Darunter fallen beispielsweise Gebäudetechniker, Metallbauerinnen, Maler, Gipserinnen, Elektriker, Holzbauerinnen, Schreiner und viele weitere. Insgesamt werden im Bereich Ausbau und Gebäudehülle über 160 000 Arbeitnehmende beschäftigt sowie mehr als mehr als 30 000 Lernende ausgebildet.

Fotos: Fabian Hofmann | Alle Bilder von links nach rechts

3 FRAGEN AN

Peter Meier, Präsident Stammgruppe Ausbaugewerbe und Gebäudehülle

Weshalb ist die Baubranche gegen die Vorlage, die heute, am 12. Juni, im Ständerat diskutiert wird?
Aus unserer Sicht wäre die Erhöhung der Verjährungsfrist unverhältnismässig und praxisfremd. Wir stützen hingegen die vom Bundesrat vorgesehene Verlängerung der Rügefrist auf 60 Tage, ein Nachbesserungsrecht beim Kauf und der Neuerstellung von Wohneigentum sowie die Ersatzsicherheit bei der Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes.

Warum genau macht aus Ihrer Sicht die Verlängerung der Rügefrist keinen Sinn?
Bau- oder Sanierungsvorhaben sind keine Produkte «ab Stange». Die technische «Haltbarkeit» für Werke und Bauprodukte ist sehr unterschiedlich und ohne regelmässigen Unterhalt nicht in jedem Fall auf 10 Jahre Gewährleistung machbar. Das würde ein enorm hohes finanzielles Risiko für die KMUs nach sich ziehen, da sie von ihren Lieferanten keine 10-Jahres Produktegarantie erhalten. Wo angezeigt und sinnvoll, werden zudem bereits heute längere Verjährungsfristen vereinbart. Dies jedoch immer mit entsprechenden Instandhaltungs- und Wartungsverträgen. Die Regelungen im OR gelten für sämtliche, sehr unterschiedlichen Projekte im Hoch- und Tiefbau. Diesem Umstand muss das OR gerecht werden.

Was wäre denn aus Ihrer Sicht besser als ein angepasstes Gesetz?
Die Gesetzesänderung würde Hauskäufe und Mieten verteuern und unweigerlich zu mehr Rechtsfällen führen. Wir sind überzeugt, dass es insbesondere auch in der Verantwortung des Bauherrn oder Bestellers liegt, ein vertrauenswürdiges Unternehmen zu wählen und qualitativ gute Arbeit fair zu entlöhnen. Ausserdem wird man einen gravierenden Mängel nicht erst nach 8 oder 9 Jahren erkennen, dieser zeigt sich ja meist bereits kurz nach der Installation. Deshalb macht für uns eine Verlängerung der Rügefrist auf 60 Tage Sinn, hingegen nicht eine Verdoppelung der Gewährleistungsfrist.

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