Biel

Neues Verkehrsregime am Bahnhof Biel führt zu weniger Unfällen

Keystone-SDA Regional
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Biel/Bienne,

Über ein Jahr nach der Einführung einer neuen Verkehrsführung am Bahnhofplatz hat die Stadt Biel eine positive Zwischenbilanz gezogen. Die Reduktion des Durchgangsverkehrs führte zu weniger Unfällen und verbesserte die Sicherheit für Fussgänger und Velofahrerinnen.

Die Stadt Biel ist zufrieden mit dem neuen Verkehrsregime auf der Nordseite des Bahnhofs. (Archivbild)
Die Stadt Biel ist zufrieden mit dem neuen Verkehrsregime auf der Nordseite des Bahnhofs. (Archivbild) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Seit Dezember 2024 kann der Bahnhofplatz nicht mehr mit dem Auto überquert werden, ist aber weiterhin mit dem Auto erreichbar. Laut den Verkehrszählungen hat der Durchgangsverkehr seither klar abgenommen, wie die Bieler Stadtkanzlei am Donnerstag mitteilte. Konflikte zwischen den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden hätten dadurch reduziert werden können.

Das hat sich laut der Stadt insbesondere bei der Verkehrssicherheit gezeigt. Zwischen Januar 2025 und März 2026 ereigneten sich zehn Unfälle mit einer leicht verletzten Person. Heruntergerechnet auf den Jahresdurchschnitt lagen die Unfallzahlen zwischen 2019 und 2024 noch deutlich höher, wie aus der Mitteilung hervorgeht – wobei es damals Schwer- und etliche Leichtverletzte gab. Auch der öffentliche Verkehr habe sich stabilisiert und der Parksuchverkehr sei tendenziell rückläufig.

Die neue Regelung habe jedoch wie erwartet zu Verkehrsverlagerungen auf angrenzende Strassen geführt, schrieb die Stadt weiter. Auf der Neumarktstrasse und in der Salzhausstrasse kam es zu Rückstaus. Die Stadt hat nach eigenen Angaben bereits Anpassungen an der Lichtsignalanlage beim Knoten General-Dufour-Strasse vorgenommen und prüft weitere Lösungen.

Als nächste Schritte sollen nun die Terrassen der Gastrobetriebe rund um den General-Guisan-Platz erweitert und die Bushaltestellen neu organisiert werden. Ab Ende 2027 sollen zudem zwei neue Buslinien eine direkte Verbindung ins Bözingenfeld schaffen.

Die Einschränkungen für den Individualverkehr hatten im Vorfeld für rote Köpfe gesorgt. 2021 hiess das Regierungsstatthalteramt eine Beschwerde von Gewerbetreibenden gut, Anfang November kippte das Verwaltungsgericht diesen Entscheid wieder. Die Massnahmen seien erforderlich, verhältnismässig und genügend abgeklärt.

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