Worb führt Stellvertretungen im Parlament und Jugendvorstoss ein

Die Stimmberechtigten von Worb haben zwei Änderungen der Gemeindeordnung angenommen. Damit ist der Weg frei für Stellvertretungen im Parlament und für das neue politische Instrument des Jugendvorstosses.

Mit der ersten Vorlage können sich Parlamentsmitglieder bei längerdauernden Verhinderungen künftig vertreten lassen. Eine Stellvertretung muss mindestens drei Monate dauern und ist pro Legislatur auf insgesamt zwölf Monate begrenzt. Die Regelung soll die Vereinbarkeit von politischem Engagement mit Beruf, Familie, Ausbildung oder Militärdienst verbessern.
Andere Berner Gemeinden haben die Stellvertretung in ihren Parlamenten ebenfalls eingeführt. Darunter sind die Städte Bern, Biel und Burgdorf sowie Köniz und Muri.
Die zweite Vorlage führt den Jugendvorstoss ein. Künftig können mindestens 40 Worber Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren eine Motion oder ein Postulat einreichen. Die Staatsbürgerschaft spielt dabei keine Rolle. Die Gemeinde will Jugendlichen so eine zusätzliche Möglichkeit geben, politische Anliegen einzubringen.
Die Stellvertretungsregelung wurde mit 2970 Ja- zu 1155 Nein-Stimmen gutgeheissen, wie die Gemeinde am Sonntag mitteilte. Die Einführung des Jugendvorstosses wurde mit 2983 Ja- gegen 1151 Nein-Stimmen angenommen. Beide Änderungen der Gemeindeordnung treten Anfang 2027 in Kraft.






