Mit Vermögensbildung Steuern sparen

Die Altersvorsorge rentiert mehrfach

Steuerexperte Matthias Erismann von der BEKB. Foto: Daniel Zaugg

Die Existenzsicherung im Ruhestand ist das dominierende Thema. Gründe: die Pensionskassen-Leistungen sinken, und die AHV reicht, selbst mit Ergänzungsleistungen, nicht fürs Leben. Es lohnt also, früh in die Altersvorsorge zu investieren. «Mit dem grossen Vorteil», sagt Steuerexperte Matthias Erismann, «dass man damit doppelt Steuern sparen kann».

Was sich wie ein Werbespot anhört, entspricht den Tatsachen. Wir haben effektiv mehrere individuelle Möglichkeiten, mit ansehnlichen Beiträgen in die 2. und 3. Säule auf die Höhe unserer späteren Rentenbezüge und den Lebenskomfort Einfluss zu nehmen. Und was zusätzlich freut: Wir können diese Investitionen nicht nur heute vom steuerbaren Einkommen abziehen, sondern profitieren später beim Bezug dieser Gelder von viel tieferen Steuern. Darüber und über weitere wertvolle Tipps sprachen wir mit dem BEKB-Steuerexperten Matthias Erismann.

Herr Erismann, wo sehen Sie die wichtigsten Lösungen der Steueroptimierung?
Das sind hauptsächlich die verschiedenen Varianten bei der 3. Säule, eine umsichtige Planung bei der Unterhaltsplanung von Liegenschaften und das Nutzen aller Abzugsmöglichkeiten, u.a. Ausbildungs-, Betreuungs- und selbstbezahlte Gesundheitskosten. Wer alles berücksichtigt, profitiert sowohl von wirklich bedeutenden Steuerreduktionen als auch – mit der Altersvorsorge – einer Vermögensbildung für einen angenehmeren Lebensabend.

Beginnen wir mit der Altersvorsorge, der freiwilligen Säule 3a.
Die jährliche maximale Einzahlungsmöglichkeit in die 3. Säule oder Säule 3a im 2024 beträgt für Arbeitnehmende maximal 7056 Franken pro Jahr und für Selbständige maximal 20 Prozent des Einkommens, mit Obergrenze von 35 280 Franken. Diese Einzahlungen können vollumfänglich vom Nettoeinkommen abgezogen werden.
Die zweite angenehme Konsequenz der Säule 3a ist der stark reduzierte Steuersatz beim späteren Bezug des Kapitals. Es empfiehlt sich, die 3. Säule auf bis zu fünf Konten zu verteilen, um das Kapital später gestaffelt während mehrerer Jahre, auch das steueroptimierend, zu beziehen. Wer übrigens auch nach 65 weiter arbeitet, kann den Bezug bis zum 70. Altersjahr hinausschieben.

Zusammengefasst: mehrmals Steuern sparen. Wie sieht die Verzinsung aus?
Zur Wahl stehen bei der BEKB zwei Modelle, das eher konservative Sparen-3 Konto mit einem Vorzugszins, aktuell ist das 1 Prozent, oder man entscheidet sich für einen Fondssparplan Sparen 3. Diese Gelder werden in nachhaltigen Fonds angelegt. Es bestehen mehrere Varianten. Sie unterscheiden sich im Aktienanteil, das heisst sie enthalten 20, 40, 60 oder 90 Prozent Aktien. Es gibt zwei 40-er Varianten, eine davon enthält nur Schweizer Aktien. Der Rest der Fonds besteht aus Immobilien, alternativen Anlagen und Obligationen, sowohl schweizerischen als auch ausländischen. Die Fonds haben keine fixe Rendite, sie wird vom Aktienmarkt, den Börsen, bestimmt.

Also Risikoanlagen?
Kann man so sagen. Die Verzinsung schwankt von Jahr zu Jahr, wir hatten Jahre mit zweistelligen Renditen. Die durchschnittliche Rendite über die vergangenen fünf Jahre betrug beispielsweise beim Fonds mit 60-prozentigem Aktienanteil etwa 4 Prozent.

Zu welcher Fondsvariante raten Sie?
Jüngeren Menschen mit einem längeren Anlagehorizont empfehlen wir Fonds mit hohem Aktienanteil, reiferen Anlegern eher jene mit tieferem oder mittlerem Aktienanteil. Wer jedes Risiko scheut, wählt das beschriebene festverzinste Sparkonto.

Sie sind diplomierter Steuerexperte, darum einige Fragen übers reine Banking hinaus. In Sachen Liegenschaften: Amortisationen Ja oder Nein?
Es lohnt sich, das aus der Steuerlogik genau auszurechnen. Bei tieferer Belastung des Wohneigentums sinkt der Hypothekarzins. Dem muss man gegenüberstellen, wieviel man mit einer gleich hohen Anlage erzielen könnte.
Besonderes Augenmerk sollen Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer auf den Liegenschaftsunterhalt werfen. Werterhaltende Massnahmen, wie etwa ein neuer Fassadenanstrich, oder Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen wie Wärmeedämmung oder Fotovoltaik können vom Nettoeinkommen abgezogen werden. Investitionen in Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen können zudem, falls man mit den Abzügen auf ein Nettoeinkommen von unter Null käme, auf die nächsten zwei Steuerjahre vorgetragen werden.

Was fällt sonst noch stark ins Gewicht?
Immer bedeutender, weil bei immer mehr Paaren beide Partner berufstätig sind, sind die hohen Kinderbetreuungskosten. Die Ausgaben für KITA, Tagesschule oder Tagesmütter können geltend gemacht werden. Aktuell beträgt der Abzug bei Kantons- und Gemeindesteuern maximal 12 000 und bei der direkten Bundessteuer 25 000 Franken. Viele Leute wissen auch nicht, dass sie persönlich bezahlte medizinische Kosten – etwa für den Zahnarzt, Augen lasern und anderes, in Abzug bringen können. Ebenso Ausgaben für die berufsorientierte Aus- und Weiterbildung – das können zum Beispiel auch Sprachaufenthalte sein – sind voll abzugsfähig, bis maximal 12 000 Franken. Auch bei der Steueroptimierung zeigt sich: Bildung lohnt sich!

PERSÖNLICH

Matthias Erismann, 43, arbeitet bei der BEKB im Steuern-, Nachlass und Finanzplanungsteam. Er absolvierte die kaufmännische und die Treuhänderausbildung und ist diplomierter Steuerexperte. Er ist verheiratet und lebt mit seiner Frau, zwei Töchtern und einem Sohn in Schliern/Köniz.

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