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Das Angenehme an der Steuererklärung: Die Abzüge

Mit Ruhe und Sorgfalt Steuern sparen

Für die Steuerklärung sollte man genug Zeit einplanen. Foto: Imago/Westend61

Sie ist unumgänglich, die Steuererklärung. Macht man sie nicht, droht eine Veranlagung nach Ermessen … was natürlich teuer wird. «Denn die Steuerverwaltung kennt nicht unsere abzugsberechtigten individuellen Abzüge», sagt der Steuerexperte Lukas Stotzer. Und diese Abzüge sind der angenehme Teil der jährlichen Pflichtübung.

Alles wird teurer. Die Preise für Konsumgüter steigen auf breiter Front. Ebenso für Energie, Krankenversicherung, Mobilität, Mieten, Kinderbetreuung und Handwerkerleistungen – um einige weitere zu nennen. Auch Bund, Kanton und Gemeinden zeigen sich gegenüber Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht von der grosszügigen Seite. Gleichzeitig verlieren die niedrigen und mittleren Einkommen stark an Kaufkraft – denn die Löhne und Renten halten mit der Teuerung längst nicht mehr Schritt. Deshalb lohnt es sich in zwei in einem engen Zusammenhang stehenden Bereichen vorausschauend und klug zu planen – bei der Steuererklärung und in der Altersvorsorge.
Weil man am besten von Profis lernt, suchten wir das Gespräch mit einem ausgewiesenen Steuerexperten, mit Lukas Stotzer. Er arbeitete lange bei der kantonalen Steuerverwaltung, seit 2023 nun bei der Von Graffenried Treuhand.

Herr Stotzer, was ist Ihre Startempfehlung für alle, die ihre Steuererklärung selbst ausfüllen?
Es ist sehr wichtig, sich genug Zeit zu nehmen. Also die Steuererklärung nicht in eine Mittagspause reinzwängen, besser einen Abend einplanen oder, wenn es sich um eine kompliziertere Steuererklärung handelt, einen Tag. Wichtig ist vor dem Ausfüllen zuerst alle Unterlagen zu sammeln. Es ist ärgerlich, wenn man sich endlich überwindet, die Steuererklärung auszufüllen, und dann unterbrechen muss, weil man nicht alle Belege hat.

Die Altersvorsorge bietet sehr hohe Steuersparpotenziale
Richtig. Man kann die Einzahlung in die Säule 3a in vollem Umfang vom Nettoeinkommen abziehen. Für Personen, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, beträgt 2024 der Maximalabzug 7056 Franken. Personen ohne Pensionskassenanschluss können bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens, maximal 35 280 Franken einzahlen.

Insgesamt profitiert man mit der Säule 3a dreimal: Voller Abzug vom steuerbaren Einkommen heute, keine Besteuerung des Vermögens während der Ansparphase und eine privilegierte Besteuerung beim Bezug.

Im Hinblick auf den späteren Bezug ist es ratsam, mehrere Säule 3a-Konten zu eröffnen, damit diese in unterschiedlichen Steuerjahren bezogen werden können.

Und die 2. Säule?
Auch die 2. Säule bietet ein erhebliches Steuerersparnispotenzial. Vor allem die Pensionskasseneinkäufe, da man die Höhe selbst festlegen kann. Ob und in welchem Umfang man noch Einkaufspotenzial aufweist, entnimmt man dem Vorsorgeausweis der Pensionskasse. Aufgrund der progressiven Steuertarife lohnt es sich, Einkäufe über mehrere Steuerjahre zu verteilen. Mit diesem Vorgehen können jeweils die Progressionsspitzen gebrochen werden. Bei Pensionskasseneinkäufen ist jedoch zu beachten, dass in den darauffolgenden drei Jahren das Vorsorgeguthaben nicht in Kapitalform bezogen werden darf.

Sie sprachen das Steueroptimierungsthema Liegenschaftsunterhalt an.
Bei eigenen Liegenschaften können Unterhaltskosten, Liegenschaftssteuern, Versicherungsprämien und Verwaltungskosten durch Dritte abgezogen werden. Bei privat genutzten Liegenschaften besteht die Möglichkeit, entweder die effektiven Kosten geltend zu machen, oder man wählt den Pauschalabzug: Gemäss Berner Praxis beträgt dieser bei Gebäuden, die nicht älter als 10 Jahre sind, 10 Prozent vom Bruttogebäudeertrag (Mietzinsen oder Eigenmietwert), bei Gebäuden, die älter als 10 Jahre sind, 20 Prozent. Man kann für jedes Steuerjahr entscheiden, ob man die effektiven Kosten oder die Pauschale geltend macht. Deshalb empfehle ich, kleinere, nicht dringende Unterhaltsarbeiten im gleichen Jahr durchzuführen, damit die effektiven Kosten zu Buche schlagen, und in anderen Jahren die Pauschale zu wählen. Bei grösseren Arbeiten ist es in der Regel steuerlich interessanter, die Kosten auf zwei Steuerjahre zu verteilen – insbesondere vor dem Hintergrund, dass überschiessende Kosten nicht auf spätere Steuerjahre vorgetragen werden können. Einzige Ausnahme bilden Kosten, die dem Energiesparen und Umweltschutz dienen oder Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau. Diese können auf die beiden nachfolgenden Steuerperioden übertragen werden. Zudem kann durch die Verteilung der Kosten grösserer Projekte auf mehrere Steuerjahre die Steuerprogression mehrfach gebrochen werden.

Eine weitere Steuerersparnis ist mit dem sogenannten Unternutzungsabzug möglich, wenn Liegenschaftsteile dauernd und nachweislich nicht mehr benutzt werden, etwa beim Auszug der Kinder oder dem Tod eines Lebenspartners. Diese Reduktion des Eigenmietwerts kennen jedoch nicht alle Kantone – im Kanton Bern ist der Unternutzungsabzug nur bei der Bundessteuer möglich.

Da kommt schon einiges an Abzugsmöglichkeiten zusammen.
Die private Vorsorge und die Liegenschaftskosten stellen die beiden effektivsten Steueroptimierungsinstrumente für natürliche Personen dar. Aber auch abgesehen davon gibt es viele Abzugsmöglichkeiten. Wer diese optimal einsetzt, kann die Steuerbelastung erheblich senken. Deshalb ist das Wissen über die möglichen Abzüge bares Geld wert. Die meisten Steuerverwaltungen haben ausführliche Praxisinformationen publiziert. Gerade die Steuerverwaltung des Kantons Bern ist diesbezüglich vorbildlich.

PERSÖNLICH

Lukas Stotzer, 35, studierte Recht (MLaw) mit Schwerpunkt im Steuerrecht. Er ist dipl. Steuerexperte und arbeitete über sieben Jahre in der kantonalen Steuerverwaltung. Seit 2023 verstärkt er das Von Graffenried Treuhand-Team. Der Liebhaber von Heavy Metal und Hobbygitarrist lebt in Niederwangen.

HABE ICH ALLES?

Vor dem Ausfüllen der Steuererklärung alle Unterlagen sammeln: Alle Lohnausweise, Bank- und/oder Post-Kontoauszüge, Belege zu Wertschriften und Spenden, Einzahlungen in die Säulen 3a oder Einkäufe in die 2. Säule, Dokumente der eigenen Liegenschaft (Liegenschaftssteuer, Schuldzinsen, Rechnungen zu Unterhalts- und Renovationsarbeiten, Betriebs- und Verwaltungskosten usw.). Auch selbstbezahlte Arztrechnungen, wobei diese erst abzugsfähig sind, wenn diese fünf Prozent des Reineinkommens übersteigen.

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