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Wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt

«Besser vorsorgen als nachsorgen!

Foto: Valentina Verdesca

Eine Rechtsschutzversicherung für Immobilien übernimmt Kosten, die im Bereich des Wohnrechts entstehen können. Nadine Schmid, MLaw, Rechtsanwältin bei Coop Rechtsschutz AG, erzählt aus der Praxis.

Warum benötige ich eigentlich eine Immobilien-Rechtsschutzversicherung? Ich kenne doch meine Nachbarn, wir bräteln zusammen, kaufen gemeinsam ein …
Diese Frage hören wir oft, selber stuft man sich ja nicht als «streitsüchtig» ein. Es gibt jedoch verschiedene Auslöser und Konstellationen, wo man selbst gar nicht aktiv wird, sondern plötzlich in der «passiven Situation» ist, weil sich der Nachbar dann plötzlich trotz dem anscheinend guten Verhältnis an der hohen Tanne stört oder findet, es werde zu oft gegrillt und der Lärm habe doch erheblich zugenommen. Zudem: Man weiss nie, ob der ruhige und nette Nachbar sein Haus plötzlich verkauft oder vermietet und man dann plötzlich einen neuen Nachbarn hat. Daher: Besser vorsorgen als nachsorgen! Zu guter Letzt sei natürlich auch erwähnt, dass die Immobilien-Rechtsschutzversicherung noch viele weitere Rechtsgebiete abdeckt. Dazu folgende Beispiele: Streitigkeiten als Vermieter, Streitigkeiten aus Werkverträgen mit Handwerkern, Streitigkeiten mit Versicherungen …

Welches sind die häufigsten Streitigkeiten, denen Sie im Bereich des Wohnrechts begegnen?
Häufig sind nachbarschaftliche Streitigkeiten, aber auch Streitigkeiten mit Handwerkern und Streitigkeiten aus öffentlich-rechtlichem Baurecht.

Es gibt nichts, was es nicht gibt: Nennen Sie uns doch einen aussergewöhnlichen Fall aus Ihrer Praxis!
Es gibt immer wieder spannende und teilweise auch aussergewöhnliche Fälle. Besonders erwähnenswert ist jedoch folgender Sachverhalt: Ein Kunde mit einem selber angelegten Naturgarten wurde von seinem Nachbarn aufgefordert, sich an den Reinigungskosten des Daches des Nachbarn zu beteiligen. Dies, weil der Garten unseres Kunden anscheinend viele Vögel anlocken würde, welche das Dach des Nachbarn verdrecken würden. Rechtlich ist es so, dass unser Kunde dieser Forderung nicht nachgehen musste: Nur weil unser Kunde einen Naturgarten hat, ist dies keine übermässige Einwirkung auf das Grundstück des Nachbarn.

Ich habe bereits eine private Rechtsschutzversicherung. Benötige ich dann trotzdem eine separate Immobilien-Rechtsschutzversicherung?
Je nach Leistungsbausteinen, welche die bereits vorhandene Privatrechtsschutz-Versicherung abdeckt, macht eine zusätzliche Immobilien-Rechtsschutzversicherung Sinn, damit allfällige Streitigkeiten rund um die Immobilie möglichst gut abgedeckt sind. Am besten vergleicht man die entsprechenden Leistungen aufgrund der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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