Die erste eigene Wohnung: Wie können Eltern und Jugendliche diesen Schritt planen, damit die neue Freiheit nicht zum Albtraum wird?
Endlich ausziehen! Was bedeutet das für Eltern, was für den Nachwuchs? Isabelle Meier-Glauser, Leiterin Bewirtschaftung Wohnhäuser bei von Graffenried Liegenschaften, weiss, auf was zu achten ist. Lachend schildert sie, wie es ihr damals als 19-Jährige erging, als sie den Eltern Goodbye sagte. «Ich wollte unbedingt weg und mit einer Freundin in die eigene Wohnung ziehen. Schon bald kamen wir in unserer kleinen, sehr günstigen 2-Zimmerwohnung in Bümpliz auf die Welt, waren von der neuen Unabhängigkeit völlig überfordert und hatten eindeutig zu wenig Platz. So kam es nach einem halben Jahr, wie es kommen musste: «Die Freundschaft mit meiner Freundin zerbrach und ich kehrte ernüchtert und reumütig ins traute Elternhaus zurück.»
Vorbereitet sein, schnell reagieren
Wenn die Kinder das elterliche Nest verlassen, ist das mit vielen Emotionen verbunden. Loslassen auf der elterlichen Seite, neue Freiheiten, mehr Selbstverantwortung, aber auch Unsicherheit und viele Fragen auf Seiten der freiheitsuchenden Kids. «Ich sehe die Eltern in der Verantwortung im Sinne, dass sie mit ihrem Nachwuchs den Auszug planen. Sobald eine geeignete Wohnung auf einer Online-Plattform ausgeschrieben ist, geht der Kampf ums Objekt los. Die Interessenten sollten schnell ihr Interesse äussern und gleich den erstmöglichen Besichtigungstermin wahrnehmen – und nach der Besichtigung sofort das geforderte Dossier einreichen.» Es muss neben dem Anmeldeformular den aktuellen Betreibungsregisterauszug, Vor- und Rückseite der ID, eine Kopie der letzten Lohnabrechnung und die Referenzen umfassen. Meier-Glauser rät: «Es ist ein People Business.
eshalb sollten sich die Bewerbenden möglichst persönlich präsentieren. Oft geben ein witziges Foto, eine kleine Geschichte und andere sympathische Infos den Ausschlag. Wichtig sind auch die Referenzen. Wir holen diese konsequent ein und stellen fest, dass die Referenz-Personen, allen voran die Arbeitgeberin, meist gar nicht informiert sind.»
Finanzen und Administration regeln
Was darf die erste eigene Wohnung kosten? Die Immobilien-Expertin erklärt: «Bei der Tragbarkeit einer Wohnung geht man von einem Drittel des Bruttoeinkommens aus. Für eine Studenten-WG übernehmen oft die Eltern eine Bürgschaft. Das Mietzinsdepot darf gemäss Mietrecht maximal drei Brutto-Mietzinse umfassen. Die Bewerbenden haben grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen der Einzahlung auf ein Sperrkonto bei einer Bank oder eine Versicherungslösung zu wählen. Punkto Versicherungen werden Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung vorausgesetzt. Die meisten Versicherungsanbieter bieten eine praktische kombinierte Haushaltsversicherung an.» Und wie funktioniert der Mietvertrag für eine WG? «Alle Mitbewohnenden sind Vertragsparteien und haften daher solidarisch.»