Mathias Moser ist Verantwortlicher Sozialkonzept des Grand Casino Bern. Er erklärt, welche Merkmale auf ein auffälliges Spielverhalten hinweisen können und wann es zu einem Hausverbot kommt.

Wie versuchen Sie zu verhindern, dass jemand durch Glücksspiel süchtig wird?
Es gibt verschiedene Kanäle. In erster Linie durch Weitergabe von Informationen zu Risiken des Spiels. Sei dies via Broschüren im Casino oder online auf unserer Homepage. Gleichzeitig sprechen wir die Spieler konkret darauf an, wenn wir merken, dass etwas nicht mehr stimmt. Zusätzlich befinden wir uns in Zusammenarbeit mit Fachstellen (Berner Gesundheit / careplay©), welche ein breites Hilfsangebot zur Suchtprävention anbieten.

Wie erkennt man denn Süchtige eigentlich und wie geht man mit ihnen um?
Süchtige sind per se nicht erkennbar. Bezogen auf eine potenzielle Spielsucht sind es verschiedene Verhaltensmerkmale (z.B. auffällige Zunahme der Besuche), die auf ein eventuelles Suchtverhalten hinweisen können. Weist ein Gast solche Anzeichen auf, sprechen wir ihn direkt darauf an. Dabei haben wir das Ziel, ihn bezüglich dieser Merkmale zu sensibilisieren, damit er oder sie sich nicht in ein gefährliches Fahrwasser begibt.

Wann erhalten Menschen mit Suchtverhalten Hausverbot und für wie lange?
Das Hausverbot (sprich Spielsperre) ist immer die letzte Option. Es geht uns primär darum, den Gast auf seine Verhaltensauffälligkeit zu sensibilisieren, damit er sich in Bezug auf das Geldspiel im Griff hat und so spielt, dass es sozial verträglich ist. Denn wird ein Gast gesperrt, ist der Schritt zum illegalen Spiel sehr schnell gemacht – und dort gibt es keine Prävention.  Eine Spielsperre ist grundsätzlich unlimitiert und in der ganzen Schweiz gültig, auch für den Online-Bereich. Nach drei Monaten ist es möglich, einen Antrag auf Aufhebung zu machen.
ys