Ameisen in der Wohnung – wer zahlt den Kammerjäger?

Bern,
Ameisen in der Wohnung sorgen oft für Streit um die Kosten. Rechtsanwältin Sarah Schläppi erklärt, wer den Kammerjäger zahlen muss.

Ich habe plötzlich Ameisen in der Wohnung. Da es ein Altbau ist und in den Wänden überall Risse sind, wundert mich das gar nicht.
Meine Vermieterin aber sagt, ich müsse den Kammerjäger bezahlen, ich hätte wohl Essen herumliegen lassen. Es sei also meine Schuld. Stimmt das?
Nein, du als Mieter musst nicht automatisch die Kosten übernehmen. Solche Kosten trägst du grundsätzlich nur dann, wenn konkret nachweisbar ist, dass der Befall durch dein eigenes unsorgfältiges Verhalten verursacht wurde, etwa durch offen herumliegende Lebensmittel, Abfall oder mangelnde Reinigung. Eine blosse Vermutung der Vermieterin reicht dafür nicht aus.
Handelt es sich nur um einzelne Ameisen, die sich in die Wohnung verirren, musst du zunächst selbst einfache und zumutbare Massnahmen ergreifen. Dazu gehören etwa gründliches Reinigen, Lebensmittel gut verschliessen und Ameisenstrassen entfernen. In einem solchen Fall geht es normalerweise nicht um einen Kammerjäger, sondern um einen kleinen Unterhalt beziehungsweise einfache Selbsthilfe.

Ist der Befall hingegen stark, wieder kehrend oder hängt er mit Rissen, Spalten oder undichten Stellen in einem Altbau zusammen, spricht vieles für einen mietrechtlichen Mangel. Dann muss grundsätzlich die Vermieterin die fachgerechte Beseitigung organisieren und bezahlen.
Zur Autorin
Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.







