Spendenbriefe: Darf ich kleine Geschenke behalten?

Sarah Schläppi
Sarah Schläppi

Bern,

Spendenbriefe mit kleinen Geschenken im Briefkasten – darf man sie behalten, auch ohne zu spenden? Rechtsanwältin Sarah Schläppi klärt auf.

Frau Porträtfoto blond Anzug
Dr. Sarah Schläppi ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner. - zVg

Ich erhalte immer wieder Spendenbriefe, die kleine Geschenke enthalten wie beispielsweise Grusskarten oder Kugelschreiber. Wenn ich aber gar nichts spenden möchte, darf ich die Beilagen dennoch behalten?

Unterstützt du Spendenorganisationen grundsätzlich?

Ja, du darfst die beigelegten Kleinigkeiten wie Grusskarten oder Kugelschreiber behalten – auch wenn du nichts spendest.

Wenn dir jemand unaufgefordert etwas zustellt, ohne dass du eine Bestellung aufgegeben hast, musst du die Sachen weder zurückschicken, bezahlen noch aufbewahren. Die Spendenorganisationen wissen das auch.

Spenden
In der Schweiz werden jedes Jahr Millionen Franken an Spenden gesammelt, um Hilfsorganisationen und soziale Projekte zu unterstützen. (Symbolbild) - keystone

Sie legen diese kleinen Geschenke bei, um dich freundlich zu stimmen und zu einer freiwilligen Spende zu motivieren – nicht, weil sie einen rechtlichen Anspruch auf eine Gegenleistung einfordern wollen.

Zur Autorin

Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.

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