Gurzelen ermöglicht den eUmzug

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Wie die Gemeinde Gurzelen bekannt gibt, ist die Meldung von Umzügen in Gurzelen ab 1. April 2022 online möglich.

Altes (Holzhaus rechts) und neues Schulhaus (rechts) in Gurzelen. Hinten die Gemeindeverwaltung.
Altes (Holzhaus rechts) und neues Schulhaus (rechts) in Gurzelen. Hinten die Gemeindeverwaltung. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Über eUmzug können Bewohner online einen Umzug melden (Wegzug, Zuzug, Adressänderung innerhalb der Gemeinde). In Gurzelen können sie den eUmzug nutzen, jedoch ist dies aktuell noch nicht bei allen Gemeinden und Kantonen der Schweiz möglich.

Falls jemand von Gurzelen in eine nicht teilnehmende Gemeinde umzieht, ist es der Person trotzdem möglich, ihren Umzug online zu erfassen. Das System informiert während des Meldeprozesses darüber, ob die neue Wegzugsgemeinde eUmzug anbietet oder nicht.

Der Online-Dienst steht Wochenaufenthalter und ausländischen Staatsangehörigen mit Ausweis N oder S nicht zur Verfügung. Ebenfalls ist eUmzug für Personen, welche aus dem Ausland zuziehen und Personen mit Datensperre nicht möglich. Die An- oder Abmeldung erfolgt persönlich bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen. Auch volljährige Kinder, welche mit einem oder beiden Elternteilen im gleichen Haushalt leben und mitumziehen, müssen den Umzug eigenständig melden.

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