Drohende Wasserknappheit: Gemeinde erlässt strenge Verbote

Wegen akuter Trockenheit verfügt die Gemeinde Düdingen strenge Wassersparregeln. Wer den Rasen giesst oder Pools befüllt, riskiert eine Busse bis 1000 Franken.

Wie die Gemeinde Düdingen mitteilt, verschärft die anhaltende Trockenheit die Trinkwasserknappheit in der Gemeinde. Die Grundwasserstände sinken, und der Bezug von Wasser aus Nachbargemeinden wird zunehmend schwieriger.
Ohne konsequentes Wassersparen kann die Trinkwasserversorgung langfristig nicht sichergestellt werden. Die Lage ist ernst.
Gestützt auf Art. 17 Abs. 2 des kommunalen Trinkwasserreglements gelten ab sofort auf dem gesamten Gemeindegebiet folgende Verbote: Das Bewässern von Grünanlagen wie Rasenflächen, Hecken oder Böschungen ist verboten. Das Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser ist verboten.
Das Füllen von Pools, Schwimmbädern, Jauchegruben oder anderen Wasserspeichern mit Trinkwasser ist verboten. Wer gegen diese Verbote verstösst, muss gemäss Art. 36 des kommunalen Trinkwasserreglements mit einer Busse von bis zu 1000 Franken rechnen.
Verantwortungsvoller Umgang gefragt
Zudem ist Folgendes zu beachten: Jede nicht unbedingt notwendige Verwendung von Trinkwasser ist auf das absolute Minimum zu beschränken. Jeder Liter zählt.
Bereits kleine Massnahmen können dazu beitragen, den Trinkwasserverbrauch im Alltag zu reduzieren. Gemüsegärten dürfen nur äusserst sparsam bewässert werden.
Nicht jede Bewässerung erfolgt mit Trinkwasser. Verschiedene Haushalte nutzen private Quellen oder Regenwassertanks. Bevor voreilige Schlüsse gezogen werden, sollte im Zweifelsfall nachgefragt werden.
Ein respektvoller und solidarischer Umgang miteinander hilft allen. Auch Industrie und Gewerbe sind angehalten, ihren Wasserverbrauch zu senken.






