Stadt Bern

Berner Regierung will Spital-Liquiditätshilfen gesetzlich regeln

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Der Berner Regierungsrat will eine dauerhafte gesetzliche Grundlage für staatliche Liquiditätshilfen an Spitäler schaffen. Er legt dem Grossen Rat deshalb eine Teilrevision des Spitalversorgungsgesetzes vor, wie er am Donnerstag mitteilte.

Liquidtitätshilfen für Listenspitäler sollen im Kanton Bern eine dauerhafte gesetzliche Grundlage erhalten. (Symbolbild)
Liquidtitätshilfen für Listenspitäler sollen im Kanton Bern eine dauerhafte gesetzliche Grundlage erhalten. (Symbolbild) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Vorgesehen ist eine Kombination von Bürgschaften und Darlehen, wie der Kanton am Donnerstag mitteilte. Die neue Regelung soll die bisherigen Finanzbeschlüsse des Grossen Rates ablösen, die als Rettungsschirm bezeichnet wurden. Die Revision soll sicherstellen, dass der Kanton rasch handeln kann, wenn Listenspitäler oder Listengeburtshäuser in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Die Unterstützung ist subsidiär ausgestaltet, wie aus dem Vortrag ans Parlament hervorgeht. Sie greift nur, wenn keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten bestehen. Zudem sollen die Hilfen an Bedingungen geknüpft werden, etwa an Sanierungsmassnahmen, strategische Anpassungen oder Berichtspflichten.

Hintergrund der Gesetzesänderung ist die angespannte wirtschaftliche Lage vieler Spitäler. Steigende Kosten, Fachkräftemangel und ungenügende Tarife hatten den finanziellen Druck erhöht. Bereits in den vergangenen Jahren hatte der Grosse Rat Übergangslösungen in Form von Krediten beschlossen.

Die neue gesetzliche Grundlage soll Anfang 2027 in Kraft treten und dem Regierungsrat die Kompetenz geben, im Einzelfall eigenständig über Unterstützungsleistungen zu entscheiden.

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