Erleichterte Zwischennutzungen in Bern nicht rechtskonform

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Das bernische Verwaltungsgericht pfeift die Stadt Bern bei den erleichterten Regelungen für Zwischennutzungen zurück. Der entsprechende Artikel der Bauordnung sei nicht gesetzeskonform, hält das Verwaltungsgericht fest.

Zwischennutzungen statt Leerstand: die Stadt Bern möchte Zwischennutzungen erleichtern, schützt aber die Interessen etwa von betroffenen Nachbarn aus Sicht des Verwaltungsgerichts nic...
Zwischennutzungen statt Leerstand: die Stadt Bern möchte Zwischennutzungen erleichtern, schützt aber die Interessen etwa von betroffenen Nachbarn aus Sicht des Verwaltungsgerichts nic... - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Es stellt sich damit gegen die Vorinstanz – und die Stimmberechtigten. Letztere hatten die entsprechende Änderung der Stadtberner Bauordnung 2021 abgesegnet mit 38'943 Ja- gegen 12'856 Nein-Stimmen.

Mit den neuen Regeln sollten Bürokratie abgebaut und Leerstände vermieden werden. Denn dank Zwischennutzungen könne das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Leben gefördert werden, hiess es bei den Befürwortern.

Der Hauseigentümerverband und verschiedene Privatpersonen wehrten sich gegen die neuen Bestimmungen. Nun stellt sich das Verwaltungsgericht hinter sie.

Die Stadt dürfe zwar für Zwischennutzungen besondere Regeln erlassen, hält das Verwaltungsgericht in dem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid fest. Es unterstreicht aber, dass die Stadt an Planungsgrundsätze gebunden bleibe, etwa jenem, dass Nutzungskonflikte möglichst zu vermeiden seien.

Die Stadt verfüge über eine differenziert ausgestaltete Nutzungsordnung. Folglich müsse auch eine differenzierte Auseinandersetzung mit den Auswirkungen einer neuen Nutzungsart erfolgen.

Der umstrittene Artikel der Bauordnung erlaube jedoch in allen Bauzonen grundsätzlich alle Arten von befristeten Nutzungen ohne Rücksicht auf die unterschiedlichen Verhältnisse. Es gehe nicht an, potenziell konfliktträchtige Zwischennutzungen auf diese pauschale Art zu regeln.

Potenzielle Nutzungskonflikte würden so nicht verhindert, «sondern im Gegenteil legalisiert», schreibt das Verwaltungsgericht. Dies alles könne zu einer erheblichen Planungs- und Rechtsunsicherheit führen.

Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde gut und verweigerte die Genehmigung des strittigen Artikels in der Bauordnung. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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