Kanton Bern verfügt Abschuss von Wolf im Oberhasli

Bern,
Der Kanton Bern hat am Montag den Abschuss des Wolfs M 574 in der Region Oberhasli verfügt. Das Raubtier soll vergangene Woche vier geschützte Schafe getötet und damit die gesetzliche Abschussschwelle überschritten haben.

Dies gab die kantonale Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) in einer Mitteilung bekannt. Bereits im Mai hatte der Wolf in Meiringen und Grindelwald fünf ausreichend geschützte Nutztiere gerissen «und einen Verlust an Scheu gezeigt».
Die WEU hatte deshalb Anfang Juni über einen vorsorglichen Abschuss des Wolfes bei einem weiteren Riss verfügt. Da die Bundeskriterien für den Abschuss eines einzelnen schadenstiftenden Wolfes bei sechs getöteten Nutztieren liegen, ist diese Schwelle nun erreicht, wie es weiter hiess.
Der Abschussperimeter umfasst die Gemeinden Meiringen und Grindelwald, wobei das eidgenössische Jagdbanngebiet Schwarzhorn ausgenommen ist. Die Verfügung ist bis am 13. September 2026 befristet.
Gegen den Entscheid können Verbände zwar Beschwerde führen, einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung jedoch entzogen.





