Müssen Lernende alle Aufgaben übernehmen?

Sarah Schläppi
Sarah Schläppi

Bern,

Dürfen sich Lernende weigern, Aufgaben zu übernehmen, die nichts mit ihrer Ausbildung zu tun haben? Rechtsanwältin Sarah Schläppi klärt auf.

Frau Porträtfoto blond Anzug
Dr. Sarah Schläppi ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner. - zVg

Als Lernende oder Lernender darfst du grundsätzlich nicht regelmässig Arbeiten verrichten, die keinen Bezug zu deiner Ausbildung haben.

Kaffeesatz Kaffeemaschine
Als Lernender Kaffee machen und servieren? Arbeiten die keinen Bezug zur Ausbildung haben, können vom Lernenden abgelehnt werden. (Symbolbild) - Depositphotos

Solche Tätigkeiten (zum Beispiel Kaffee machen, Putzarbeiten, private Botengänge für Vorgesetzte) sind nur zulässig, wenn sie gelegentlich, kurzzeitig und zumutbar sind, also nicht den eigentlichen Ausbildungszweck beeinträchtigen.

Musst du auf der Arbeit den Kaffee kochen?

Wenn du das Gefühl hast, dass du regelmässig ausbildungsfremde Arbeiten machen musst, solltest du dich an deine Berufsbildnerin oder deinen Berufsbildner, die Lehrlingsverantwortliche Person oder die kantonale Berufsbildungsbehörde wenden.

***

Zur Autorin: Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner.

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