Walliser Gemeinderäte mit Anzeigen überschüttet – gibt es Immunität?

Antun Boskovic
Antun Boskovic

Sion,

Laut Walliser Staatsanwaltschaft haben Strafanzeigen gegen Gemeinderäte zugenommen. Ein Vorstoss im Walliser Parlament fordert nun besseren Schutz für sie.

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Auch gegen den Gemeindepräsidenten von Crans-Montana, Nicolas Féraud, wurde in diesem Jahr Strafanzeige eingereicht. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Walliser Parlament wurde ein Vorstoss eingereicht, der besseren Schutz vor ungerechtfertigten Strafanzeigen für Gemeinderäte fordert.
  • Laut Staatsanwaltschaft haben «Strafanzeigen gegen Behördenmitglieder in den vergangenen Jahren zugenommen».
  • Unzufriedene Personen würden vermehrt diesen Weg gehen, statt die ordentlichen Rechtsmittel zu ergreifen.

Ein Vorstoss im Walliser Parlament sorgt gerade für Aufsehen: Darin geht es um den Schutz von Gemeinderäten vor Strafanzeigen.

Denn geht es nach den Oberwalliser Mitte-Grossräten Jenny Fux, Urs Juon und Pascal Martig, braucht es besseren Schutz vor ungerechtfertigten Strafanzeigen.

Laut «Pomona» begründen sie den Vorstoss mit der immer komplexer werdenden Ausübung des Exekutivamts.

Und: Schon nur die Einleitung eines Strafverfahrens könne Folgen haben – sowohl persönliche als auch berufliche oder politische. Ob ein Zusammenhang mit den Ermittlungen im Rahmen der Brand-Katastrophe gegen aktuelle und Ex-Gemeinderäte aus Crans-Montana besteht, ist dem Medienhaus zufolge offen.

«Unzufriedene Personen wählen vermehrt den Strafweg»

Klar ist hingegen, «dass Strafanzeigen gegen Behördenmitglieder in den vergangenen Jahren zugenommen haben». Das erklärt die Walliser Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud gegenüber «Pomona».

Sie erläutert: «Unzufriedene Personen wählen vermehrt den Strafweg, anstatt die ordentlichen Rechtsmittel zu ergreifen.» Während Verwaltungsrekurse kosten würden, könnten Strafanzeigen kostenlos eingereicht werden. In der Praxis sei diese Tendenz deutlich zu sehen.

Sollten Gemeinderäte besser vor Anzeigen geschützt werden?

Dabei gehe es vor allem um Vorwürfe des Amtsmissbrauchs, der Urkundenfälschung im Amt, der Amtsgeheimnis-Verletzung oder der ungetreuen Amtsführung. Nebst Gemeindebehörden seien auch Behördenmitglieder allgemein betroffen.

Schutz nur für im Amt getroffene Entscheide

Der im Vorstoss verlangte Schutz soll ausschliesslich für Entscheide gelten, die im Rahmen des politischen Amts getroffen werden. Demnach wäre vorgesehen, dass eine zuständige Stelle zunächst überprüft, ob überhaupt Voraussetzungen für eine Strafverfolgung bestehen.

Dies soll offensichtlich unbegründete oder politisch motivierte Anzeigen verhindern. Mitglieder des Walliser Parlaments geniessen bereits einen Schutz in der Art.

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