Stadt Bern

Bevölkerungswachstum: Berner SVPler setzen beim Familien-Nachzug an

Matthias Bärlocher
Matthias Bärlocher

Bern,

Kein Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene oder das «Schweden-Modell»: Das sei problematisch bis kontraproduktiv, entgegnet die Flüchtlingshilfe.

Familiennachzüge Familiennachzug
Eine Schublade in der Einwohnerkontrolle von Schaffhausen ist angeschrieben mit «Familiennachzüge». - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • SVP-Nationalrat Thomas Knutti will den Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene streichen.
  • Parteikollege Lars Guggisberg fordert, die Schweiz solle sich von der Asylpolitik Schwedens inspirieren lassen.
  • Beides lehnt die Flüchtlingshilfe ab: Sie verweist auf die Bundesverfassung und die Erfahrungen in Schweden selbst.

Nach dem Nein zur «10-Millionen-Schweiz» schlagen Berner SVP-Nationalräte selbst Lösungen in Teilbereichen vor, die das Bevölkerungswachstum dämpfen sollen.

Thomas Knutti fordert mit seiner Motion eine Gesetzesänderung: Vorläufig Aufgenommene sollen kein Recht auf Familiennachzug haben.

Die Forderung sei zwar in der SVP seit vielen Jahren ein Thema, sagt er zum BärnerBär. Insofern sei der Vorstoss keine direkte, aber indirekte Folge des Volksentscheids zur SVP-Initiative.

Denn offenbar beschäftige die Frage des Bevölkerungswachstums und der Migration die Bevölkerung weiterhin stark. Also muss man alle Zuwanderungskomponenten anschauen – auch den Familiennachzug.

SVP-Knutti: «Schlupfloch im Asylsystem»

Für Knutti macht der Familiennachzug in dieser Situation keinen Sinn. Denn ein vorläufig Aufgenommener habe ja keine Aufenthaltsrechte in der Schweiz: «Sein Asylgesuch wurde abgelehnt, und er muss, sobald es möglich ist, in seine Heimat rückgeschafft werden.»

Thomas Knutti
Nationalrat Thomas Knutti (SVP/BE) stellt eine Frage während der Frühlingssession der Eidgenössischen Räte im März 2025. - keystone

Im Gegensatz dazu sei der Familiennachzug ein Schlupfloch im Schweizer Asylsystem, so Knutti. «Zwar hat der Gesetzgeber den Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene bereits eingeschränkt und an verschiedene Bedingungen geknüpft, dennoch bleibt er möglich.» Dort soll sein Vorstoss nun ansetzen.

Knutti vermutet, dass eine entsprechende Gesetzesänderung als Multiplikator wirken würde: «Tatsache ist, dass jeder bewilligte Familiennachzug zusätzliche Zuwanderung auslöst.»

Die Flüchtlingshilfe verweist auf das Recht auf Achtung des Familienlebens: Dieses gelte unabhängig von Herkunft und Status und sei in der Bundesverfassung und der Menschenrechtskonvention verankert, sagt Mediensprecherin Eliane Engeler.

Dokument Antrag Familiennachzug Schweiz
Ein Formular für den Antrag auf Familiennachzug des Kantons Bern. (Symbolbild) - keystone

Vorläufig Aufgenommene blieben erfahrungsgemäss längerfristig in der Schweiz, bestätigt Engeler. Doch hätten sie die Vorgabe, sich rasch zu integrieren und einen Job zu finden.

«Der Familiennachzug ist nachweislich ein wichtiger Faktor für die Gesundheit und begünstigt dadurch die Integration», betont Engeler. Dies sei durch diverse Studien belegt.

Familiennachzug: Vorbild Schweden

In die gleiche Richtung zielt eine Motion von SVP-Nationalrat Lars Guggisberg. Er fordert die Einführung des «Schweden-Modells».

Beim Familiennachzug sieht dieses vor, dass er nur bewilligt wird, wenn die Flüchtlinge für den Unterhalt der Familienmitglieder garantieren können.

Unter dem Eindruck der Ausländerkriminalität und Integrationsproblemen habe Schweden seinen Asyl-Kurs radikal geändert, sagt Guggisberg zum BärnerBär. «Die Massnahmen zeigen Wirkung und haben sich bewährt. Das braucht es in der Schweiz auch.»

Lars Guggisberg
Nationalrat Lars Guggisberg (SVP/BE) spricht während einer Debatte in der Wintersession 2025. - keystone

In Schweden erhielten Flüchtlinge auch nur befristet Schutz, betont Guggisberg: Alle drei Jahre werde ihr Status überprüft. Ausserdem erhalten abgewiesene nach Ablauf der Ausreisefrist nichts mehr – weder Sozial- noch Nothilfe.

Den Familiennachzug vollständig zu verbieten, hält Guggisberg derzeit nicht für mehrheitsfähig. Das scheint auch Parteikollege Thomas Knutti zu ahnen – das Parlament hat solches bereits früher abgelehnt.

Angesprochen auf das von Lars Guggisberg bevorzugte Schweden-Modell meint Knutti darum: «Sollte sich ein vollständiger Ausschluss rechtlich oder politisch nicht durchsetzen lassen, wären strengere Voraussetzungen nach schwedischem Vorbild sicher ein Schritt in die richtige Richtung.»

Flüchtlingshilfe: Schweden-Modell ist kontraproduktiv

Eliane Engeler von der Flüchtlingshilfe sieht indes zwei massgebliche Probleme bei der Forderung von SVP-Nationalrat Guggisberg.

Einerseits sei die Abschaffung der Nothilfe unvereinbar mit der Bundesverfassung, die diese als Minimalanspruch garantiere. Andererseits verweist sie auf die Erfahrungen in Schweden selbst.

Dort sei eine Gesetzesänderung vorgeschlagen, die unter anderem die Nothilfe für alle wieder einführen will. Denn von den 4200 Asylsuchenden mit gestrichener Nothilfe seien nur gerade 136 freiwillig ausgereist. Es seien einfach mehr soziale Notlagen geschaffen worden: «Die Betroffenen lebten bei Verwandten oder Freunden oder tauchten unter.»

Engelers Fazit: «Es kann nicht im Interesse der Schweiz sein, eine Gesetzgebung zu kopieren, die nur kontraproduktive Folgen hat.»

Die zweite Forderung hingegen, dass Angehörige für den Unterhalt des Familiennachzugs aufkommen müssten: Das sei in der Schweiz bereits Praxis.

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