Berner Mindestlohn-Initianten begrüssen Bundesgerichtsurteil

Bern,
Das Initiativkomitee der Stadtberner Mindestlohn-Initiative sieht sich durch das Bundesgerichtsurteil zu Zürich und Winterthur bestärkt. Das machte SP-Grossrätin Lena Allenspach am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA deutlich.

«Das Urteil bestätigt, dass sozialpolitisch begründete gesetzliche Mindestlöhne mit dem übergeordneten Recht vereinbar sind», sagte Allenspach. «Es ist höchste Zeit, dass in der Stadt Bern niemand mehr zu Hungerlöhnen arbeiten muss.»
Die Wirtschaftsverbände müssten ihre Verzögerungstaktik endlich aufgeben und ihre Beschwerde zurückziehen, forderte Allenspach. Die Beschwerde liegt zurzeit beim bernischen Verwaltungsgericht. Die Wirtschaftsverbände argumentieren, wenn schon brauche es eine Regelung auf nationaler Ebene.
Die Initiative von rot-grünen Parteien, Gewerkschaften und Hilfswerken fordert einen Stundenlohn von mindestens 23.80 Franken auf dem Gebiet der Stadt Bern. Der Gemeinderat hatte die Initiative für gültig erklärt. Solange die Beschwerde hängig ist, stehen die Fristen zur Bearbeitung des Begehrens still.
Auch in Biel gibt es eine Mindestlohn-Initiative. Auch sie wird von den regionalen Wirtschaftsverbänden juristisch bekämpft.
Auf nationalem Polit-Parkett haben die eidgenössischen Räte kürzlich eine Motion von Erich Ettlin (Mitte/OW) angenommen: Von den Sozialpartnern ausgehandelte Mindestlöhne in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen können demnach kantonale Mindestlöhne übersteuern. Der Vorstoss wurde gegen den Willen des Bundesrats überwiesen.
Aus Sicht von Grossrätin Allenspach zeigt der Entscheid des Bundesgerichts, dass das nationale Parlament verfassungswidrig handle, wenn es GAV-Mindestlöhne über demokratisch beschlossene Mindestlöhne stellen wolle.
Das sei ein Grund mehr, warum sich die Kantone gegen die Verletzung ihrer Souveränität wehren sollten, und ein Appell an die bürgerlichen Parteien im Parlament, die Gemeindeautonomie zu respektieren.





