Kanton Bern begrüsst Festschreiben gewaltfreier Erziehung im Gesetz

Bern,
Ab Anfang Juli ist der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch verankert. Der Kanton Bern begrüsst dies. Damit werde das Recht von Kindern auf eine respektvolle Erziehung ohne körperliche oder psychische Gewalt geschützt.

Gewalt gegen Kinder sei nach wie vor ein ernstes Problem, schreiben die kantonale Bildungs- und Kulturdirektion sowie die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion und die Direktion für Inneres und Justiz in einer gemeinsamen Mitteilung vom Montag.
Der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung bedeutet jedoch nicht, dass Eltern auf Regeln oder Konsequenzen verzichten sollen. Kinder bräuchten Orientierung und Grenzen, heisst es in der Mitteilung weiter. Diese sollten jedoch respektvoll, altersgerecht und ohne körperliche oder psychische Gewalt vermittelt werden.
Die Direktionen verweisen auf ein bereits bestehendes Netzwerk an Institutionen und Angeboten, um Eltern und Kinder in Erziehungsfragen und familiären Belastungssituationen zu unterstützen.
So gibt es beispielsweise die Mütter- und Väterberatung, die kantonale Erziehungsberatung, den Elternnotruf, die Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt sowie Pro Juventute 147. Für Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, bietet die kantonale Erziehungsberatung spezifische Gruppentherapien an.
2026 wurden verschiedene Angebote gezielt ausgebaut: Die Mütter- und Väterberatung lancierte das Projekt «Gewaltfrei erziehen – das Richtige richtig tun». Die Unterstützung des Notrufs 147 von Pro Juventute wurde erhöht und die kantonale Erziehungsberatung setzt neu Animationsfilme zu zentralen Erziehungsthemen ein, darunter ausdrücklich zur gewaltfreien Erziehung.




