Stadt Bern

Muss ich die Arbeitskleidung selbst waschen?

Sarah Schläppi
Sarah Schläppi

Bern,

Ist es nicht Sache des Arbeitgebers die Arbeitskleidung zu waschen – er will ja, dass ich diese Uniform trage? Rechtsanwältin Sarah Schläppi klärt auf.

Frau Porträtfoto blond Anzug
Dr. Sarah Schläppi ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner. - zVg

Ja, es ist zulässig, dass du die Arbeitskleidung selber waschen musst.

Auch wenn deine Arbeitgebenden das Tragen von Arbeitskleidung, wie beispielsweise Uniformen, vorschreiben, dürfen sie dich grundsätzlich verpflichten, diese selbst zu waschen und dafür aufzukommen – sofern keine andere Regelung besteht.

Fachkräftemangel
Kellner in einem Restaurant: Ja, es ist zulässig, dass Arbeitnehmende grundsätzlich ihre Arbeitskleidung selbst waschen müssen. (Symbolbild) - Keystone

Solche Pflichten ergeben sich oft aus dem Arbeitsvertrag, aus Gesamtarbeitsverträgen, Betriebsordnungen oder internen Weisungen.

Ausnahmen bestehen bei Schutzkleidung

Nur bei Schutzkleidung, welche dich vor gesundheitlichen Gefahren oder gefährlichen Stoffen schützt, sind die Arbeitgebenden durch Gesetz und Verordnungen verpflichtet, die Reinigung und den Unterhalt sicherzustellen.

Wäschst du deine Arbeitskleidung selbst?

Dies kann durch Bereitstellung der notwendigen Mittel oder durch Übernahme der Reinigungskosten geschehen.

***

Zur Autorin: Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner.

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