Tanzschritte filmen im Unterricht – erlaubt oder verboten?

Bern,
Die Schritte der Lehrerin während des Tanzunterrichts filmen, um zu Hause zu üben? Rechtsanwältin Sarah Schläppi erklärt, ob das erlaubt ist.

Ich habe mich für einen Tanzkurs angemeldet. Um zu Hause üben zu können, filme ich jeweils gerne die Schritte, die uns die Lehrerin vorzeigt.
Nun hat sie mir jedoch mitgeteilt, dass ich in ihren Lektionen nicht filmen dürfe. Ich habe aber doch für die Lektionen bezahlt. Kann sie mir das Filmen tatsächlich verbieten?
Ja, die Tanzlehrerin darf das Filmen während ihrer Lektionen grundsätzlich untersagen – auch wenn du für den Kurs bezahlt hast. Mit der Kursgebühr bezahlst du in erster Linie die Teilnahme am Unterricht, nicht aber automatisch das Recht, die Lektion aufzuzeichnen. Die Tanzlehrerin beziehungsweise die Tanzschule darf für ihren Unterricht entsprechende Regeln aufstellen.
Hinzu kommt, dass Videoaufnahmen die Persönlichkeitsrechte der Lehrerin oder anderer Teilnehmender berühren können, sofern diese erkennbar sind. Auch Choreografie und Unterrichtsinhalte können unter Umständen rechtlich geschützt sein. Dass die Aufnahme allein dem Üben zu Hause dient, ändert daran grundsätzlich nichts.

Ohne Einverständnis der Tanzlehrerin sollte daher nicht gefilmt werden. Praktisch lohnt es sich, nach einer Lösung zu fragen – etwa nach einem offiziellen Übungsvideo, einer schriftlichen Schrittfolge oder der Erlaubnis, ausschliesslich die eigenen Füsse ohne Ton und ohne weitere Personen zu filmen.
Zur Autorin
Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.






