Berner Gericht bestätigt Wegweisung einer 93-jährigen Chinesin

Keystone-SDA
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Bern,

Eine 93-jährige Chinesin muss die Schweiz verlassen, obwohl sie hier von ihrer Tochter intensiv betreut wird. Das hat das Berner Verwaltungsgericht entschieden. Eine rechtlich relevante Abhängigkeit zur Tochter sei nicht ausreichend belegt.

Betreuung
Trotz Betreuung durch die Tochter soll eine über 90-jährige demente Frau die Schweiz verlassen. (Symbolbild) - keystone

Die Tochter, die den Schweizer Pass hat, lebt mit ihrer Familie in der Region Bern. 2018 war sie nach China gereist, um ihren kranken Vater zu pflegen. Nach dessen Tod nahm sie die Mutter Ende 2021 mit in die Schweiz.

Die mit einem Visum eingereiste Witwe ersuchte um eine Aufenthaltsbewilligung; die kantonalen Behörden lehnten dies ab und wiesen die Frau weg. Dagegen wehrten sich Mutter und Tochter bis vor die höchste kantonale Instanz.

Sie machten geltend, die hochbetagte Mutter leide an Demenz und weiteren Altersbeschwerden. Emotional und psychisch sei sie vollständig auf die Tochter angewiesen.

Das Verwaltungsgericht hält in seinem Urteil fest, dass für ein Bleiberecht aus familiären Gründen eine «unabdingbare» Abhängigkeit bestehen müsse. Diese sei im vorliegenden Fall nicht nachgewiesen.

Diagnosen wie eine leichte Demenz begründeten nicht automatisch ein Bleiberecht. Eine Pflege der Frau sei auch in deren Heimatstadt Nanjing möglich. Zudem fehlten für eine Rentnerbewilligung die nötigen engen Bezüge zur Schweiz.

Auch einen Härtefall verneinte das Gericht: Dass eine Rückkehr nach China zum vorzeitigen Tod der Frau führen würde, sei eine unbelegte Behauptung.

Die Frau hat nun bis zum 17. Juni 2026 Zeit für die Ausreise. Das Urteil kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.

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