Berns Grosser Rat gegen Kennzeichnung von Behinderten im Krisenfall

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Menschen mit Behinderungen sollen im Krisenfall schneller und besser unterstützt werden, doch eine Kennzeichnung im Unglücksfall hat der bernische Grosse Rat am Donnerstag abgelehnt. Ein solches Vorhaben sei diskriminierend und unzweckmässig, hiess es.

Der Vorstoss im Grossen Rat drehte sich unter anderem um Schwerhörige, die akustische Warnungen nicht wahrnehmen können. (Symbolbild)
Der Vorstoss im Grossen Rat drehte sich unter anderem um Schwerhörige, die akustische Warnungen nicht wahrnehmen können. (Symbolbild) - KEYSTONE/DPA/ROBERT MICHAEL

Der Vorstoss stammte vom ehemaligen Grossrat Thomas Gerber (Grüne) und mehreren Mitunterzeichnenden, darunter die Behindertenrechtlerin Simone Leuenberger (EVP). Sie forderten Vorgaben für Blaulichtorganisationen, um Betroffene zum Beispiel bei Bränden rasch zu identifizieren und Barrieren abzubauen.

Traditionelle Warn- und Anweisungssysteme erreichten nicht alle Menschen gleichermassen, hiess es im Vorstoss. So könnten Gehörlose akustische Warnungen nicht wahrnehmen. Sie benötigten wie auch Blinde oder Sehbehinderte andere Kommunikationswege. Die Kennzeichnung wäre natürlich freiwillig, betonte Grossrätin Leuenberger.

Die Ratsmehrheit und der Regierungsrat kamen zum Schluss, der Vorschlag sei ungeeignet. Menschen mit Behinderungen müssten permanent im Alltag gekennzeichnet sein, was aus ethischen Gründen und zum Schutz vor Diskriminierung abzulehnen sei.

Der Kanton Bern setzt laut Regierung weiterhin auf bestehende Strukturen der Gemeinden sowie auf die Schulung von Einsatzkräften. Der Grosse Rat lehnte den Vorstoss auch in der unverbindlichen Form eines Postulats ab – mit 94 zu 54 Stimmen bei zwei Enthaltungen.

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